Beim Gebärdensprachdolmetschen wird die gesprochene Sprache
So wird die Kommunikation zwischen hörenden und gehörlosen Menschen gesichert. GebärdensprachdolmetscherInnen verhalten sich neutral und unterliegen der Schweigepflicht.
Diese Form der Übersetzung wird von gebärdensprachkompetenten hörgeschädigten Menschen genutzt.
Beim Schriftdolmetschen wird die gesprochene Sprache in Schriftsprache übersetzt. Dies geschieht mit Hilfe moderner Technik am Computer. Hier gibt es zwei verschiedene Formen der Übersetzung:
1. Die SchriftdolmetscherIn spricht das Gehörte in ein Mikrophon; ein spezielles Computerprogramm wandelt die akustischen Signale in Schrift um.
2. Die SchriftdolmetscherIn schreibt das Gehörte auf einer speziellen Tastatur mit.
Bei beiden Übersetzungen kann der hörgeschädigte Mensch auf dem Bildschirm oder an der Leinwand mitlesen. Die SchriftdolmetscherInnen verhalten sich neutral und unterliegen der Schweigepflicht.
Diese Form der Übersetzung wird von ertaubten und schwerhörigen Menschen genutzt, die die Gebärdensprache nicht beherrschen.