Allgemeine Sozialberatung

Aufgrund der Kommunikationsbarriere ist vielen hörgeschädigten Ratsuchenden der Zugang zu anderen Beratungsstellen erschwert.  Die allgemeine Sozialberatung unterstützt hörgeschädigte Menschen und ihre Angehörigen in allen persönlichen Angelegenheiten.

 

Informationen für gehörlose Menschen

Sie sind gehörlos und brauchen Hilfe:

  • beim Kontakt zu Ämtern und Behörden
  • beim Telefonieren
  • beim Briefe erklären und schreiben
  • beim Anträge ausfüllen
  • beim Widersprüche schreiben


Sie haben Fragen zum Thema:

  • Wohnung
  • Familie und Erziehung
  • Gesundheit und Krankheit
  • Schulden
  • Versicherungen
  • Rente


Sie möchten Informationen über Gesetze für hörgeschädigte Menschen:

  • Rundfunkgebührenbefreiung
  • Schwerbehindertenausweis
  • Informationen über Lichtsignalanlage
  • Bezahlung von Dolmetschern
  • Sozialtarif

Informationen für Schwerhörige Menschen

Dieses Angebot richtet sich an schwerhörige Menschen im Alltag.
Wir unterstützen Sie im Kontakt zu Ämtern und Behörden.
Wir begleiten Sie in Antrags- und Widerspruchsverfahren.
Wir informieren über Nachteilsausgleiche für hörgeschädigte Menschen.

  • Rundfunkgebührenbefreiung
  • Beantragung des Schwerbehindertenausweises
  • Informationen über die Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln
  • Finanzierung von Schriftdolmetscherinnen
  • Beantragung des Sozialtarifs


Wir arbeiten eng mit anderen Beratungsstellen (z.B. Schuldnerberatung) und Vereinen zusammen und können Sie gezielt weiter vermitteln.

Allgemeine Informationen

Das Beratungsangebot der Allgemeinen Sozialberatung ist nur mit Terminvereinbarung möglich!
Wenn Sie Rat oder Hilfe brauchen, bitte faxen oder mailen Sie!
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Fax: 0531/120 19- 20

DolmetscherInnen für gehörlose und schwerhörige Menschen

Gerne vermitteln wir für Sie freiberufliche GebärdensprachdolmetscherInnen und SchriftsprachdolmetscherInnen für verschiedene Anlässe.
Die Vermittlung wird von Frau Willenberg übernommen.

Gebärdensprachdolmetschen

Beim Gebärdensprachdolmetschen wird die gesprochene Sprache  

  • von Lautsprache in Gebärdensprache und
  • von Gebärdensprache in Lautsprache übersetzt.


So wird die Kommunikation zwischen hörenden und gehörlosen Menschen gesichert. GebärdensprachdolmetscherInnen verhalten sich neutral und unterliegen der Schweigepflicht.

Diese Form der Übersetzung wird von gebärdensprachkompetenten hörgeschädigten Menschen genutzt.

Schriftdolmetschen

Beim Schriftdolmetschen wird die gesprochene Sprache in Schriftsprache übersetzt. Dies geschieht mit Hilfe moderner Technik am Computer. Hier gibt es zwei verschiedene Formen der Übersetzung:

1. Die SchriftdolmetscherIn spricht das Gehörte in ein Mikrophon; ein spezielles Computerprogramm wandelt die akustischen Signale in Schrift um.

2. Die SchriftdolmetscherIn schreibt das Gehörte auf einer speziellen Tastatur mit.

Bei beiden Übersetzungen kann der hörgeschädigte Mensch auf dem Bildschirm oder an der Leinwand mitlesen. Die SchriftdolmetscherInnen verhalten sich neutral und unterliegen der Schweigepflicht. 

Diese Form der Übersetzung wird von ertaubten und schwerhörigen Menschen genutzt, die die Gebärdensprache nicht beherrschen.